ULTRASCHALLDIAGNOSTIK

Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen zur Beurteilung der gesunden Entwicklung Ihres Babys vorgesehen.

  • 8.-12. SSW   Feststellung des Geburtstermins, Herzaktion, erste Bewegungen, zeitgerechte und normale Entwicklung des Embryos.

  • 18.- 21. SSW  hierbei haben sie die Möglichkeit zwischen einer Basisuntersuchung oder einer erweiterten Ultraschalldiagnostik zu wählen. Hierzu werden sie im Vorfeld von mir beraten.

  • 29.-32. SSW   Überprüfung von zeitgerechter, normaler Entwicklung, Mutterkuchen und Fruchtwassermenge werden u.a.kontrolliert