Laut Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen zur Beurteilung der gesunden Entwicklung Ihres Babys vorgesehen.
- 8.-12. SSW Feststellung des Geburtstermins, Herzaktion, erste Bewegungen, zeitgerechte und normale Entwicklung des Embryos.
- 18.- 21. SSW hierbei haben sie die Möglichkeit zwischen einer Basisuntersuchung oder einer erweiterten Ultraschalldiagnostik zu wählen. Hierzu werden sie im Vorfeld von mir beraten.
- 29.-32. SSW Überprüfung von zeitgerechter, normaler Entwicklung, Mutterkuchen und Fruchtwassermenge werden u.a.kontrolliert